Auslandsstudium mit Kind

Auslandsstudium mit Kind

Inhaltsübersicht

Sie wollten schon immer gern im Ausland studieren, sind aber nicht nur Student, sondern auch Mutter oder Vater? Das klingt zunächst kompliziert, ist aber durchaus miteinander vereinbar. Zahlreiche Menschen zeigen jedes Jahr, dass studieren im Ausland auch als Mutter oder Vater funktioniert. Den eigenen Nachwuchs zum Auslandsstudium mitzunehmen erfordert zwar etwas mehr Organisation als ohne Kind ins Auslandssemester oder –jahr zu starten. Wer jedoch gut recherchiert, sich kompetente Berater sucht und dem eigenen Plan zielgerichtet folgt, kann die Auslandserfahrung auch mit Kind wahr werden lassen und genießen. Tipps, wie Sie Ihren persönlichen Studienaufenthalt im Ausland mitsamt Nachwuchs erfolgreich planen und meistern, erhalten Sie in diesem Artikel …

DIE ERSTEN SCHRITTE

Sie haben Ihr Interesse an einem Auslandsstudium mit Kind entdeckt oder sich bereits für diesen Schritt entschieden? Prima. Diese Erfahrung wird Ihr Leben mehr bereichern, als Sie es sich im Moment womöglich vorstellen. Doch wohin wendet man sich mit diesem Anliegen? Die erste Anlaufstelle ist das Akademische Auslandsamt Ihrer Universität. An manchen Hochschulen gibt es auch ein International Office, das zwar nicht als Universitätsamt gilt, aber denselben Aufgaben verpflichtet ist wie das Akademische Auslandsamt. Beide sind der richtige Anlaufpunkt, um eine fachkundige erste Beratung zu erhalten. Hier werden Ihnen beispielsweise die Partneruniversitäten Ihrer Hochschule und einschlägige Austauschprogramme, an denen sich Ihre Hochschule beteiligt, genannt. Fragen Sie nach entsprechendem Infomaterial.

HOCHSCHULKOOPERATIONEN

Die bekannteste und einfachste Möglichkeit ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren, ist die Teilnahme an einem universitären Austauschprogramm.
Diese basieren auf spezifischen Kooperationen zwischen der Heimat- und den Partnerhochschulen. Von Vorteil ist, insbesondere für studierende Eltern, dass in den Kooperationsverträgen konkrete Verabredungen getroffen wurden, welche die Organsiation des Auslandsstudiums erleichtern. So werden beispielsweise die gegenseitige Anrechnung von Studienleistungen geregelt und in der Regel im gegenseitigen Einverständnis auf Studiengebühren von den Ausländischen Studierenden verzichtet.

Nachteilig ist, dass oft Kooperationen bestehen, die Studienplätze nur für bestimmte Fachbereiche und Semester ermöglichen und die in ihrer Anzahl begrenzt sind. Ansprechpartner für die Austauschprogramme Ihrer Universität ist Ihr Akademisches Auslandsamt.

ERASMUS-FÖRDERUNG IM EUROPÄISCHEN AUSLAND

Im Rahmen des ERASMUS-Programms soll der Studierendenaustausch zwischen den europäischen Hochschulen gefördert werden. Das Programm bietet die Möglichkeit zu einem 3- bis 12-monatigen Auslandsaufenthalt an einer europäischen Hochschule.

Großer Vorteil ist, dass ERASMUS-Stipendiaten keine Studiengebühren im Ausland bezahlen müssen und sie einen Mobilitätszuschuss erhalten. Über ERASMUS besteht derzeit auch eine Sonderförderung für Personen mit Sonderbedürfnissen, wie z.B. Studierenden mit Kindern oder behinderten Studierenden. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden laut Abkommen an der Heimathochschule vollständig anerkannt. Nachteil ist, dass das Abkommen nur zwischen europäischen Hochschulen gilt. Gezielte Auskünfte zum ERASMUS-Austausch an den einzelnen Hochschulen geben in erster Linie auch hier die Akademischen Auslandsämter an den Hochschulen.

PROGRAMME DES DAAD

Der DAAD – der Deutsche Akademische Austauschdienst – fördert u.a. Kurz- und Jahresaufenthalte von Studierenden im internationalen Ausland durch zahlreiche Programme. Auch diese basieren auf ausgehandelten Kooperationsverträgen mit einzelnen Hochschulen. So werden z.B. Gruppenprogramme, Studienreisen, Studienpraktika etc. angeboten, die aktuell auf den Webseiten des DAAD zu erkunden sind.

Hier besteht der Vorteil, dass meist Stipendien für wissenschaftliche und künstlerische Fachrichtungen vergeben werden, wobei die Vergabekriterien die fachliche Qualifikation sowie die persönliche Eignung sind. Ansprechpartner für die DAAD-Austauschprogramme Ihrer Hochschule ist ebenso das Akademische Auslandsamt bzw. das International Office.

STUDY ABROAD PROGRAMME

Eine weitere Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer Universität im Ausland zu studieren, stellen die so genannten Open Semester oder Study Abroad Programme dar, die an einigen Universitäten vor allem für englischsprachige Länder angeboten werden.

Die Vorteile sind ein unkompliziertes und kurzfristiges Bewerbungsverfahren, eine flexible fach- und semesterübergreifende Kurswahl mit minimalem bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig ist es kostengünstiger als die meisten regulären Studienprogramme an diesen Universitäten. Durch die flexible Kurswahl, die auf den Studienverlauf an der Heimathochschule abgestimmt werden kann, ist eine Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen in der Regel gut möglich. Darüber hinaus lässt sich so auch das Arbeitspensum im Hinblick auf die mitgereisten Kinder gut abstimmen.

Nachteilig ist, dass Sie sich ggf. als Studierende/r eigenständig an unterstützende Institutionen außerhalb Ihrer Hochschule wenden müssen, um auf solche ausgehandelten Kooperationen zurückgreifen zu können.

KONTAKTAUFNAHME MIT DER HOCHSCHULE IM AUSLAND

Sie haben sich für eine Hochschule im Ausland entschieden, die Sie gern besuchen möchten? Gut. Dann beginnen Sie, alle Fragen zum praktischen Studieren und Leben an diesem Ort zu klären. Warten Sie nicht zu lange, ehe Sie beginnen, im Detail zu recherchieren. Sie sollten gut anderthalb Jahre vor dem Start Ihrer Reise mit der organisatorischen Arbeit beginnen. Das bedeutet auch: Warten Sie nicht, bis Sie die Bestätigung von der Partneruniversität und etwaigen Fördervereinigungen erhalten haben. Gehen Sie für Ihre eigene Zukunft in Vorleistung.

Freemover oder Independent Students

Als freemover oder independent students werden Studierende bezeichnet, die ihr Auslandsstudium komplett eigenständig und unabhängig von Kooperationsverträgen der eigenen Hochschule organisieren. Hintergrund ist, dass die Hochschulen in der Regel Kooperationsverträge mit ausländischen Universitäten haben, die die Auswahl des Landes, der Stadt und der Universität für das Auslandsstudium auf einen bestimmten Radius festlegen und oft nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vorhalten. Als freemover haben Sie den Vorteil, dass Sie nicht an die Kooperationsverträge Ihrer Hochschule gebunden sind und sich aus dem großen Pool der weltweiten Universitäten Ihr individuelles Auslandsstudium auswählen können. Mit einem Antrag über das Akademisches Auslandsamt Ihrer Hochschule haben Sie zudem die Möglichkeit, ein geringfügiges freemover-Stipendium des DAAD zu erhalten.

Nachteilig ist der hohe organisatorische Aufwand, der auf Sie zukommt, wenn Sie Ihr Auslandsstudium als freemover absolvieren wollen. Sie müssen sich u.a. selbst an der ausländischen Universität Ihrer Wahl bewerben, die Kurse am besten nach den Rahmenbedingungen Ihrer Hochschule aussuchen, diese von der eigenen Universität anerkennen lassen und nicht zuletzt den Auslandsaufenthalt für sich und Ihr Kind gänzlich selbständig organisieren. Dabei sind auch für die freemover die inländischen und ausländischen International Offices erste Ansprechpartner.

Wer ohne Austauschprogramm ins Ausland geht, muss in einigen Ländern Studiengebühren zahlen. Fertigen Sie eine Checkliste von allen Dingen an, die es zu klären gilt. Dazu gehören Fragen wie: Existieren Beratungsstellen für Sie auch vor Ort an der Partneruniversität? An wen müssen Sie sich wenden, wenn Sie vor Ort Unterstützung benötigen? Wie können Sie die Kinderbetreuung managen? Gibt es spezielle Ratgeber – gedruckt oder online – für Studenten mit Kind und für ausländische Studierende an der Partneruniversität? Werden eventuell bestimmte Wohnmöglichkeiten für Studenten mit Kind geboten? Wenn nicht, welche Gegenden der jeweiligen Stadt empfehlen sich zum Wohnen mit Kind? Wie können Sie dort mobil sein? Existieren an der Universität oder in der Nachbarschaft Räumlichkeiten, in denen Sie lernen können, während Ihr Kind spielt?

Tipp: Kommen Sie nicht einfach spontan zwischen Ihren Vorlesungen vorbei, sondern vereinbaren Sie vorab einen Termin. Dann wird sich der zuständige Sachbearbeiter entsprechend mehr Zeit für Sie nehmen können. Bereiten Sie für das Gespräch einen Notizzettel mit Stichworten vor. So vergessen Sie keine Ihrer Fragen. Trauen Sie sich, nach Stipendien und Förderprogrammen zu fragen. Haken Sie nach: Welche Kriterien werden zur Bewertung der Bewerbungen um eine Förderung herangezogen, worauf sollten Sie achten? Besteht die Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter Ihre Bewerbung überfliegt und Ihnen Tipps gibt, bevor Sie sie abschicken? Welche Fristen müssen Sie beachten? Fragen Sie auch, wer Ihnen explizit mit der Organisation des Auslandsaufenthaltes mit Kind helfen kann. Vielleicht gibt es an Ihrer Universität einen Verbund von Studierenden mit Kindern, wo Sie um Unterstützung bitten können? Wenden Sie sich gegebenenfalls auch an das Gleichstellungsbüro beziehungsweise die Frauenbeauftragte Ihrer Universität.

KOSTEN FÜR EINEN AUSLANDSSTUDIUM MIT KIND

Wer sich zum Auslandstudium mit Kind entschlossen hat, sollte sich im nächsten Schritt einen Überblick über die Kosten verschaffen. Die Gesamtkosten können erheblich variieren – je nach Zielland und Ort. Zudem ist für die Kostenkalkulation bedeutend, ob das Auslandsstudium im Zusammenhang eines Programms erfolgt, da diese oft Kostenpunkte z.B. Studiengebühren, Kosten für Visa etc. bei der Förderleistung berücksichtigen.

Um eine böse Kosten-Überraschung zu vermeiden, sollten die Lebenshaltungskosten des Landes für die Budgetkalkulation gut recherchiert werden. Reisen mit Kind ist teurer und die Bedingungen sind anders als bei einer Urlaubsreise oder einem Kurztrip.

Es fällt einfacher, die Kosten einzuschätzen, wenn man bereits eine kurze Zeit in dem Land verbracht hat. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Kurzüberblick über die Kosten im Vorfeld und die Kosten vor Ort. Er soll zeigen, welche Kostenpunkte bereits vorab berücksichtigt werden müssen und natürlich welche Kostenaspekte während des Auslandsstudiums mit Kind anfallen können.

Tipp! Im Budget sollte ein “Puffer” eingeplant werden z.B. um auch mal mit dem Taxi statt mit dem Nahverkehr fahren zu können.

REISEDOKUMENTE UND VISAKOSTEN

Ein Posten, der bei der Kostenkalkulation nicht fehlen darf, sind die Gebühren/Kosten für die Reisedokumente der ganzen Familie. Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Lichtbild. Für die Eltern ist außerhalb der EU ein Reisepass notwendig. Ein neuer Reisepass kostet bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 Euro (sechs Jahre Gültigkeit) und ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 59,00 Euro (zehn Jahre Gültigkeit). Für Reisen innerhalb der EU benötigen EU-Bürger kein Visum, es reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Reisen über die EU-Grenzen hinaus oder einer Dauer von mehr als 90 Tage ist in vielen Ländern ein Visum erforderlich. Hierfür müssen ebenfalls Kosten eingeplant werden.

Wer außerhalb der EU Auto fahren will, sollte sich einen internationalen Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle ausstellen lassen. Zur Beantragung müssen der Führerschein und ein Passfoto mitgebracht werden.

VERSICHERUNGEN

Vor Antritt des Auslandsaufenthalts ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskranken­versicherung für alle Mitreisenden zu empfehlen – besonders für einen Aufenthalt über die Europäische Union hinaus. Die Kosten können je nach Versicherungsanbieter und Dauer des studienbedingten Aufenthalts unterschiedlich ausfallen (ab 30 bis 120 Euro/Monat). Weiterhin müssen auch die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz im Inland beglichen werden, da man als StudentIn gesetzlich versiche­rungspflichtig bleibt.

Darüber hinaus sollte der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz um eine Zusatzversicherung für das Ausland ergänzt werden. Je nach Versicherungsanbieter und Umfang des Versicherungsschutzes müssen diese Beiträge bei der Kostenplanung berücksichtigt werden.

GESUNDHEITLICHE VORSORGE

Informationen zur gesundheitlichen Vorsorge bei einem Auslandsaufenthalt in Ihrem Zielland geben das Auswärtige Amt, die örtlichen Gesundheitsämter und Ihre Krankenkasse. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass bestimmte Kosten der Vorsorge, bspw. für notwendige Impfungen, nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich vor Reiseantritt alle Mitreisenden vorsorglich beim Kinder- und Hausarzt durchchecken zu lassen. Dort oder in der Apotheke finden Sie auch Hinweise zur Zusammenstellung einer Reiseapotheke, die auch Artikel für die Erste Hilfe sowie erforderliche Dauermedikamente der Reisenden beinhalten sollte.

SPRACHZEUGNISSE

Es gibt verschiedene Sprachtests zu den einzelnen Sprachen. Diese Tests können an vielen Hochschulen abgelegt werden. Eine genauere Auskunft kann Ihnen dazu das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule oder Ihr Akademisches Auslandsamt erteilen. Für Studierende der eigenen Hochschule sind die Tests oft um einiges günstiger als für Externe. Sollte ein Test an Ihrer Hochschule nicht möglich sein, kann Ihnen aber dort darüber Auskunft erteilt werden, wo ein solcher durchführbar ist.

REISEKOSTEN

Die Kosten für An- und Abreise, aber auch für Kurzbesuche in die Heimat hängen wiederum vom Reiseziel und vom Transportmittel ab. Für die Kostenplanung bieten sich Reiseportale im Internet an, auf denen die gegenwärtigen (Ticket-)Preise aktuell veröffentlicht werden. Weitere Hinweise finden Sie auch in der Rubrik Reisen.

STUDIENGEBÜHREN

Ob Studiengebühren für das Auslandsstudium anfallen, hängt in erster Linie von der Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm ab. In der Regel fallen für Austauschstudierende oder Stipendiaten keine Gebühren an. Genauere Angaben findet man in den Förderbedingungen der Programme und Stiftungen. Weitere Informationen geben das International Office und Erfahrungsberichte anderer Studenten, die bereits in dem gewünschten Zielland oder der Hochschule studiert haben.

WOHNEN & LEBEN

Die Miete für die Unterkunft im Ausland ist je nach Gastland, Region und Ausstattung des Wohnraums unterschiedlich. Die günstigste und am einfachsten zu organisierende Variante wäre das Wohnen im Studentenwohnheim. Aber nur selten werden für StudentInnen mit Kind(-ern) im Ausland passende Zimmer in Studentenwohnheimen vorgehalten. Weiterhelfen kann Ihnen die Recherche auf Internetseiten regionaler Wohnungsanbieter, um einen ersten Überblick über die Mietpreise und Konditionen zu erfahren.

Planen Sie auch ein Budget für etwaige Provisions- und Kautionszahlungen ein. In Großstädten z.B. Paris/Frankreich ist es zudem üblich, dass vor Anmietung entsprechende Einkommensnachweise vorgelegt werden müssen. Ein möglicher Lösungsansatz: Der Partner oder die Eltern mieten stellvertretend die Wohnung.

KINDERBETREUUNG

Die Kosten für eine Kinderbetreuung variieren ebenfalls nach Betreuungsart und –umfang.

Für die Kostenplanung kann es hilfreich sein, wenn Sie sich vorab beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule und/oder Ihrer Gasthochschule über die Betreuungssituation und –kosten vor Ort für studierende Eltern  informieren. Fragen Sie die Mitarbeiter direkt nach familienfreundlichen Hochschulen im Ausland bzw. Hochschulen mit Campus-Kindergärten.

FINANZIERUNG: WER SOLL DAS BEZAHLEN?

Die Finanzierung zum Auslandsstudium mit Kind spielt eine entscheidende Rolle. Da Reisen mit Kind teurer ist  – allein weil einige Extras und Eventualitäten im Budget eingeplant werden müssen – sollte im Vorfeld genau abgeklärt werden, mit welchen finanziellen Mitteln gerechnet werden kann.

Entscheidend, wie teuer ein oder zwei Auslandssemester mit Kind werden, ist die Wahl des Gastlandes. Wen es ins östliche Europa oder gar nach Asien zieht, kann mit 500 bis 600 Euro monatlichen Aufwendungen rechnen. Unter der spanischen Sonne und auf den britischen Inseln studiert es sich da schon kostspieliger. Mit 900 Euro mindestens, wobei Metropolen wie Madrid oder London noch teurer sind, schlägt ein Aufenthalt in diesen Teilen von Europa zu Buche.

Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, die auf den folgenden Seiten dargestellt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Förderleistungen für CampusEltern. Doch selbst diese Förderungen decken nie alle Kosten. Es muss eigentlich immer etwas dazugelegt werden. Je länger der Auslandsaufenthalt dauert, desto teurer wird es.

Nichtsdestotrotz empfiehlt sich die notwendigen Anträge und auch Behördengänge zu bewältigen, um alle Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Je eher Förderanträge gestellt werden und mit den jeweils zuständigen Mitarbeitern in den Behörden direkt gesprochen wird, desto zügiger kann man mit einer Antwort für die eigene Planung gerechnet werden.

AUSLANDS-BAFÖG

Für ein Auslandssemester besteht die Möglichkeit der Förderung durch Auslands-BAföG. Dieses wird unabhängig vom Anspruch auf Inlands-BAföG geprüft. Aufgrund der höheren Förderungssätze für ein Auslandsstudium, kann es daher vorkommen, dass auch Studierenden ohne Anspruch auf Förderung im Inland, für ihren Auslandsaufenthalt staatliche Unterstützung gewährt bekommen. Die Anträge sollten rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, mindestens jedoch sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts.

Konkrete Aussagen zum Auslands-BAföG geben das Auslandsamt, Studienberatung oder Ihr Studiengangsverantwortlicher. Bei Medizin, Jura und Lehramtsstudiengängen können die jeweiligen Landesprüfungsämter Aussagen treffen.

Zum errechneten Bedarf kommen bei einem Auslandssemester noch zusätzlich ein Auslandszuschlag und die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen) hinzu. Weiterhin werden Reisekosten innerhalb der EU für eine Hin- und Rückfahrt jeweils pauschal in Höhe von 250 Euro und außerhalb der EU in Höhe von 500 Euro erstattet. Für eventuell notwendige Studiengebühren gibt es die Möglichkeit zusätzlich für max. ein Jahr einen Zuschuss von bis zu 4.600 Euro/Jahr zu erhalten.

Im Dezember 2007 wurde ein pauschaler Kinderbetreuungszuschlag (§ 14 b BAföG) eingeführt, der nach der Zahl der zu betreuenden Kinder gestaffelt ist. Danach bekommen Eltern für das erste Kind, welches das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Zuschuss in Höhe von 113 Euro und für jedes weitere Kind einen Zuschuss in Höhe von 85 Euro. Dieser Zuschlag steht StudentInnen mit Kind auch beim Auslands-BAföG zu.

STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG

KINDERGELD

Gesetzliche Grundlage für den Bezug von Kindergeld in Deutschland ist das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Gem. § 1 BKGG ist Anspruchsberechtigter, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder einkommenssteuerpflichtig ist.

Bei dem gewöhnlichen Aufenthaltsort kommt es auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse an. Es reicht nicht aus, dass lediglich eine Meldeadresse in Deutschland beibehalten wird. Wer also vor einem Auslandssemester plant, seine Wohnung in Deutschland aufzugeben, sollte sich vorher unbedingt mit seinem zuständigen Sachbearbeiter der Familienkasse in Verbindung setzen oder direkt vorsprechen, um Nachteile beim Bezug des Kindergeldes zu vermeiden. Wichtig ist zu belegen, dass es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt zum Zweck des Ausbildung handelt. Adressänderungen oder Änderungen in der Bankverbindung müssen der Familienkasse rechtzeitig angezeigt werden.

ALG II/SOZIALGELD

StudentInnen haben grundsätzlich selbst keinen Sozialhilfeanspruch, können jedoch in Deutschland für im Haushalt lebende Kinder ALG II beantragen. Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II ist es jedoch so, dass mit Auslandsübertritt ein bestehender ALG II-Anspruch untergeht. Damit ist es also nicht möglich, bei einem Auslandssemester weiterhin Leistungen zu erhalten. Die ARGE empfiehlt StudentInnen, die ein Auslandssemester planen, vorab bei ihr vorzusprechen und sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen. Auf jeden Fall muss der ARGE die Abwesenheit angezeigt werden.

WOHNGELD

Am 01.01.09 ist ein neues Wohngeldgesetz (WoGG) in Kraft getreten. Wohngeld kann gewährt werden, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, der Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist (§ 5 Abs. 1 WoGG). Dieses muss im Einzelfall geprüft werden. Bei kurzfristiger Abwesenheit (z.B. ein Semester) ändert sich der Lebensmittelpunkt nicht allein deshalb, weil die wohngeldberechtigte Person ihren Aufenthalt zeitlich begrenzt ändert. Ein persönliches Vorsprechen bei der Wohngeldstelle sollte in jedem Fall mit eingeplant werden. Anträge auf Wohngeld können nur vom Mieter persönlich gestellt werden. Mitteilungspflicht besteht insbesondere bei Einkommensveränderungen, die ein Auslandsaufenthalt in den meisten Fällen mit sich bringt.

ELTERNGELD

Gesetzliche Grundlage für das Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Gem. § 1 Abs. 1 BEEG sind Anspruchsberechtigte, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Bei dem Lebensmittelpunkt kommt es auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse an. Es reicht nicht aus, dass lediglich eine Meldeadresse in Deutschland beibehalten wird. Wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wird, steht kein Elterngeld zu. Die Elterngeldstelle muss von Änderungen der Lebensumstände schriftlich informiert werden, ebenso bei Änderungen des Einkommens.

UNTERHALTSVORSCHUSS

Der Unterhaltsvorschuss ist in Deutschland im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) geregelt. Danach könnnen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 1 UhVorschG Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate bekommen. Bei einem Aufenthalt im Ausland ist zunächst ausschlaggebend, ob das deutsche UhVorschG einschlägig ist. Ein Kind, das mit seinem studierenden Elternteil in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat lebt, für den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt, hat Anspruch nach dem deutschen UhVorschG, wenn der andere Elternteil tätiger Arbeitnehmer oder Arbeitsloser oder Selbständiger in Deutschland ist und als solcher den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt. Die Anträge sind schriftlich zu stellen und können im Internet oder in den Jugendämtern bezogen werden. Dort kann auch eine individuelle Beratung erfolgen. In jedem Fall besteht auch hier eine Anzeigepflicht gegenüber dem Jugendamt.

NICHT STAATLICHE LEISTUNG

Die Zahlung von Unterhalt fällt natürlich nicht unter die staatlichen Leistungen. Sie soll jedoch an dieser Stelle kurz erläutert werden, da sie zu einem nicht unerheblichen Teil die finanzielle Situation von Studierenden mit Kind(ern) beeinflusst.

UNTERHALT

Die Vorschriften zum Unterhalt gelten für alle Kinder unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Leistungen im Sinne des Unterhaltsrechts sind Betreuung, Unterbringung und Pflege eines Kindes im eigenen Haushalt.

Bei getrennt lebenden Eltern erfüllt der betreuende Elternteil seine Pflicht zum Unterhalt durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich von der Geburt des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch noch danach.

Für die Zahlung von Kindesunterhalt muss die notwendige Leistungsfähigkeit vorhanden sein. Die Unterhaltssumme richtet sich nach dem Alter des Kindes und nach den wirtschaftlichen Verhältnisses des Unterhaltspflichtigen. Die bundesweit gültige Düsseldorfer Tabelle weist monatliche Unterhaltssätze auf, die sich auf drei Unterhaltsberechtigte beziehen (Betreuungsperson mit zwei Kindern). Wird nur für ein Kind Unterhalt gezahlt, werden die Unterhaltspflichtigen in der Düsseldorfer Tabelle zwei Gehaltsstufen höher eingeordnet.

Mobilitäts-Programme

An dieser Stelle werden Mobilitäts-Programme speziell für Studierende mit Kind(ern) aufgeführt. Die Auflistung liegt einer gründlichen Recherche zu Grunde, es besteht aber kein Anspruch auf Vollständigkeit. 

DEUTSCHER AKADEMISCHER AUSTAUSCHDIENST

Der DAAD fördert durch seine Arbeit das Studium ausländischer Studenten in Deutschland und das Auslandsstudium deutscher Studenten. Er hält zu diesem Zweck eine Vielzahl von Stipendien und Teilstipendien bereit, die die verschiedensten Fachrichtungen und Zielländer berücksichtigen. Bei der Bewerbung werden typischerweise ein Nachweis für die Sprachkenntnisse, eine Beschreibung des Studienvorhabens, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben verlangt.

Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Zur Deckung eines individuell begründeten Mehrbedarfs können grundsätzlich keine Mittel beim DAAD beantragt werden. Eine Erhöhung der Stipendienrate über den genehmigten Betrag hinaus ist daher nicht möglich. Stipendien für Studierende werden als Teilstipendien vergeben, wobei eine Eigenbeteiligung von 466 Euro in Anschlag gebracht wird. Stipendien für Graduierte und Doktoranden werden als Vollstipendien vergeben.

Tipp:Der DAAD zahlt einen Zuschlag für die Kinderbetreuung in Höhe von 150 Euro für ein Kind, 200 Euro für zwei Kinder und 260 Euro für drei oder mehr Kinder.

ERASMUS-PROGRAMM

Das ERASMUS-Programm ist ein Mobilitäts-Projekt der Europäischen Union. Zentrale Bestandteile von ERASMUS sind die finanzielle Unterstützung von Austauschstudenten – durch Stipendien und die Befreiung von Studiengebühren – und die europaweite Anerkennung der Studienleistungen in den verschiedenen Ländern im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS).

Studierende mit Kind erhalten auf Antrag Zuschüsse, die die kindbezogenen Mehrkosten auffangen sollen.

Checkliste zur Antragstellung für Studierende mit Kind bei ERASMUS-Förderung:

  • Ansprechpartner für die Abwicklung der Antragstellung ist der ERASMUS-Koordinator der Heimathochschule
  • Anlagen zum Antrag: Auflistung der Kosten, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/ der Kinder sowie Nachweise der entstehenden auslandsbedingten Mehrkosten (z.B. Kostenvoranschläge für Reise, Unterkunft und Kinderbetreuung)
  • Ausschluss anderer finanzieller Beihilfen oder Sachleistungen
  • Da nur die kinderbezogenen Mehrkosten berücksichtigt werden, müssen als vergleichende Grundlage auch die Kosten für einen Alleinreisenden aufgeführt werden.

Achtung! Nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt müssen alle Belege in Original als Nachweis der tatsächlich entstandenen Mehrkosten beim ERASMUS-Büro eingereicht werden. Hierzu gehören u.a. Mietvetrag, Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, Flugtickets etc. Fehlen die Nachweise, können die Leistungen zurückgefordert werden.

FULBRIGHT-KOMMISSION

Die amerikanische Fulbright-Kommission bietet Teil-, Voll- und Reisestipendien “zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA” an. Die Stipendien sind bestimmt für deutsche Studierende/Absolventen und Absolventinnen der wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen, die sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren. Zum Programm gehören die Vermittlung eines passenden Studienplatzes an einer amerikanischen Universität, die Finanzierung der Reisekosten, der Studiengebühren und der Lebenshaltungskosten und die Betreuung bei der Vorbereitung des Auslandsstudiums vor Ort.

Bei Studierenden/AbsolventInnen von Unis erfolgt eine Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu $30.400 und bei Teilstipendien bis zu $21.500. Die Restfinanzierung erfolgt aus Eigenmitteln. Bei Studierenden/AbsolventInnen der Fachhochschulen erfolgt eine begrenzte Übernahme der Studiengebühren und der Lebenshaltungskosten nach den jeweils gültigen Stipendiensätzen bei Vollstipendien. Bei Teilstipendien erfolgt ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten bei einer Eigenleistung von monatlich 300 Euro.

LEONARDO DA VINCI

Im Rahmen des Programms LEONARDO DA VINCI sollen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit Qualität, Innovation und die europäische Dimension in den Berufsbildungssystemen und -praktiken (inklusive der Hochschulbildung) der europäischen Länder weiterentwickelt werden. Dazu fördert das Programm:

  • Austausch- und Vermittlungsmaßnahmen (Mobilität)
  • Pilotprojekte und thematische Aktionen auf EU-Ebene
  • Projekte zur Unterstützung der Sprachenkompetenz
  • Transnationale Netze für Fachwissen und Wissenstransfer
  • das Erstellen von Vergleichsmaterialien (Erhebungen und Analysen)

In der Maßnahme Mobilität werden unter anderem Unternehmenspraktika von Studierenden und Graduierten im europäischen Ausland gefördert.

Studierende und Graduierte erhalten für die Unternehmenspraktika Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten zwischen 50 und 500 Euro/Monat, einen Zuschuss zu den Reisekosten sowie einen Zuschuss bis zu 200 Euro für einen vorbereitenden Sprachkurs oder für einen Kurs zur kulturellen Vorbereitung. Die durchschnittliche Förderung beträgt i.d.R. 350 Euro/Monat, die Höchstförderung 5.000 Euro für 12 Monate. Der Zuschuss ergänzt die Vergütung, die i.d.R. von den Unternehmen gezahlt wird.

TEMPUS

Tempus ist eines von zahlreichen Programmen der Europäischen Union, das der Unterstützung des sozialen und wirtschaftlichen Reformprozesses in den Partnerländern dient. Das Programm fördert Kooperationen zwischen Hochschulen und anderen Institutionen in den EU-Mitgliedsstaaten und den TACIS-, CARDS- und MEDA-Partnerländern. Dabei steht die Weiterentwicklung der Hochschulsysteme im Vordergrund. Die drei Zielregionen umfassen die Neuen Unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion (TACIS), die nichtassoziierten Länder Südosteuropas (CARDS) und die südlichen Mittelmeeranrainer (MEDA).

Für Studierende sind die Mobilitätsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinsamen Europäischen Projekte zur Lehrplanentwicklung und zum Hochschulmanagement von Interesse. Es können Zuschüsse fürStudienaufenthalte von drei bis zwölf Monaten und für Praktika von mindestens einem Monat bis zu einem Jahr vergeben werden. Neben Studierenden ab dem dritten Studienjahr können sich auch Graduierte und Doktoranden am Austausch beteiligen. Eine Förderung ist jedoch nur im Rahmen von laufenden Projekten möglich, an denen deutsche Hochschulen beteiligt sind.

ERASMUS MUNDUS

Das Programm ERASMUS Mundus ist ein Kooperations- und Mobilitätsprogramm im Bereich der Hochschulbildung mit dem Ziel, die Qualität der europäischen Hochschulbildung zu verbessern und das interkulturelle Verständnis durch die Zusammenarbeit mit Drittländern zu fördern.

ERASMUS Mundus gliedert sich in 4 Fördermaßnahmen:

  • Aktion 1: ERASMUS Mundus-Masterstudiengänge
  • Aktion 2: Stipendienprogramme für Drittländer
  • Aktion 3: Partnerschaften mit Hochschulen in Drittländern
  • Aktion 4: Verbesserung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums

Erasmus Mundus bietet kulturell bereichernde Möglichkeiten im Bereich der Hochschulbildung für europäische wie für nichteuropäische Studierende. Interessierte Studierende aus allen Ländern können sich für die Teilnahme an einem Erasmus-Mundus-Masterstudiengang bewerben, vorausgesetzt, sie haben einen ersten akademischen Grad in einer Hochschuleinrichtung erworben.

Wenn Sie ein Hochschulabsolvent aus einem „Drittland“ sind (alle Länder mit Ausnahme der 27 EU-Mitgliedstaaten, Islands, Norwegens, Liechtensteins), können Sie sich für ein Erasmus-Mundus-Stipendium bewerben. Diese Stipendien werden nach Leistungskriterien an die besten Studierenden vergeben.  Bitte beachten Sie, dass die Anzahl erhältlicher Stipendien für Studenten aus Kroatien, der Türkei und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, für das Studienjahr 2009-2010 nur über das “Western Balkans Erasmus Mundus Window” (Erasmus Mundus Balkan Fenster) möglich sind und nicht über das Hauptprogramm (Erasmus Mundus). Die Stipendienbedingungen, sowie die Auswahlprozeduren der Konsortien, sind wie für alle anderen Studenten, dieselben.

Das Stipendium deckt Ihre Reise- und Lebenshaltungskosten sowie die Studiengebühr in Europa für die vollständige Dauer des Studiengangs ab:

  • 1-jähriger Studiengang = 21.000 Euro
  • 2-jähriger Studiengang = 42.000 Euro
  • Studiengang zwischen 1 und 2 Jahren = proportionaler Betrag zwischen 21.000 Euro und 42.000 Euro

Wenn Sie ein Hochschulabsolvent aus einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein, Kroatien, der Türkei oder der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind, kann Erasmus Mundus Ihnen ein Stipendium für einen dreimonatigen Studienaufenthalt in einem Land außerhalb Europas anbieten. Ihr Studienaufenthalt außerhalb von Europa ist Bestandteil Ihres Studienprogramms und wird vollständig durch den Erasmus-Mundus-Masterstudiengang anerkannt.

Um ein solches Stipendium erhalten zu können, müssen Sie für einen Erasmus-Mundus-Masterstudiengang eingeschrieben sein, der eine Erasmus-Mundus-Partnerschaft mit Einrichtungen in Drittländern begründet hat. Stipendien werden nach Leistungskriterien vergeben.

Das Stipendium deckt Ihre Reise- und Lebenshaltungskosten außerhalb von Europa für die Dauer des Studienaufenthalts ab:

  • 3-monatiger Aufenthalt = 3.100 Euro

Dieser Betrag beinhaltet ein Monatsstipendium von 700 Euro und einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro für die Reisekosten.

IAESTE

Die IAESTE ist eine internationale Praktikantenaustauschorganisation, deren Aufgaben in Deutschland vom Deutschen Akademischen Austauschdienst wahrgenommen werden. Bewerben können sich Studierende an deutschen Universitäten und Fachhochschulen aus allen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen sowie der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Sie dürfen jedoch zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein.

Das Deutsche Komitee der IAESTE gibt keine Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten. Die von ausländischen Firmen gewährte Vergütung deckt in der Regel die Lebenshaltungskosten im Gastland. Reisekosten sind innerhalb der EU sowie in der Schweiz, nach Norwegen und Liechtenstein vom Praktikanten selbst zu tragen. Für alle übrigen Länder kann auf Antrag im Rahmen der verfügbaren Mittel ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.

ISAP

Ziel des ISAP-Programms ist die Förderung des gegenseitigen studentischen Austauschs zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen von Ländern in Übersee und der GUS-Staaten. Das Programm erstreckt sich nur auf Länder, die nicht in die Mobilitätsprogramme der Europäischen Union einbezogen sind.

Das Programm ist fachlich nicht eingegrenzt; der Studierendenaustausch soll sich jedoch im Rahmen fachbezogener Partnerschaften vollziehen. Es ist beabsichtigt, dass auf diese Weise durch das ISAP-Programm institutionelle Kooperationsnetze geschaffen werden, die auf beiden Seiten zu strukturverändernden Maßnahmen (z.B. Credit Transfer, gemeinsame Curriculum-Entwicklung, Einführung von Doppeldiplom) führen können. Daher sollen ISAP-Projekte prinzipiell längerfristig angelegt sein. Die deutschen Hochschulen werden ermutigt, ihrerseits durch attraktive Studienangebote für ausländische Studierende die Grundlagen für einen dauerhaften beiderseitigen Austausch zu schaffen.

In diesem Programm soll kleineren Gruppen (3-5 Personen) deutscher Studierender nach abgeschlossenen Grundstudium, aber auch in Graduierten- und Aufbaustudiengängen die Möglichkeit eingeräumt werden, ein ein- bis zweisemestriges Fachstudium im Ausland mit voller Anerkennung der Studienleistungen zu absolvieren.

Die Förderung erfolgt über den DAAD und besteht für deutsche Studierende aus der Zahlung von Teilstipendien, einer monatlichen Krankenversicherungspauschale und einer Reisekostenpauschale. Die Teilstipendien werden für höchstens zwei Semester vergeben; eine Verlängerung ist nicht möglich. Gegebenenfalls anfallende Studiengebühren können bis zu einer festgelegten Höhe übernommen werden. Teilnehmende Studierende mit abgeschlossenem dreijährigen Bachelor erhalten die Stipendienrate für Graduierte.

Die Teilnahme deutscher Studierender an ISAP-Projekten kann grundsätzlich nach dem BAföG gefördert werden. Hierzu ist ein Antrag des Studierenden beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung notwendig. Der DAAD ergänzt das Auslands-BAföG durch ein Aufstockungsstipendium.

CUSANUSWERK

Das Cusanuswerk fördert besonders begabte Studierende katholischer Konfession mit dem Ziel, ihren Verantwortungswillen zu stärken und Dialoge zwischen Wissenschaft und Glaube, Gesellschaft und Kirche anzustoßen. Es gibt zwei Formen der Förderung: die Grundförderung und die Graduiertenförderung. Bei der Grundförderung wird -wie beim BAföG- das Einkommen des/r Stipendiaten/-in, der Eltern und ggf. des/r Ehepartners/in herangezogen. Die Höchstförderung beträgt 585 Euro. Das Büchergeld beträgt einheitlich 80 Euro. Bei der Graduiertenförderung wird das Stipendium unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt, lediglich das Einkommen des/r Stipendiaten/-in wird herangezogen. Das Grundstipendium beträgt 1.050 Euro. Hinzu kommen 100 Euro monatliche Forschungskostenpauschale sowie unter bestimmten Bedingungen 155 Euro Familienzuschlag und ein Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 255 Euro.

Bei notwendigen Reisen ins Ausland können darüber hinaus Auslandszuschläge gewährt sowie Reisekosten und Studiengebühren ersetzt werden.

INWENT

Die Carl Duisberg Gesellschaft fusionierte 2002 mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Entwicklung zur neuen Gesellschaft “InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH” und führt unter diesem Namen ihre bisherige Arbeit fort. Das Fachhochschulprogramm “Praxissemester im Ausland” bietet die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen für den globalen Arbeitsmarkt zu erwerben. Besonders förderungswürdig sind Praktika in Asien, in Mittel-, Osteuropa/GUS und in Lateinamerika.

Bei diesem Programm gibt es zwei Möglichkeiten der Förderung: das Teilstipendium und das Reisekostenstipendium. Jedoch ist die Altersgrenze auf 30 Jahre festgelegt.

STIFTUNGEN & STIPENDIEN

Ihr Akademisches Auslandsamt Ihrer Hochschule weiß um die verschiedenen Stipendienprogramme zum Auslandsaufenthalt. Campus-Eltern sollten auch das Familien- bzw. Gleichstellungsbüro der Hochschule kontaktieren, da diese um spezielle Fördermaßnahmen für Familien an Hochschulen oder des Landes wissen, beraten und bei der Beantragung unterstützen können.

Stipendien sind nicht nur etwas für Hochbegabte. Neben der Begabung kann z.B. auch gesellschaftliches Engagement überzeugen. Stipendiengeber können Kirchen, Parteien, Gewerkschaften, Firmen usw. sein. Die Stipendiaten sollten eine gewisse Nähe zu ihrem Stipendiengeber haben.

Weiterhin gibt es auch studienfachbezogene oder ortsbezogene Stipendiengeber. Auch das für Sie zuständige Studentenwerk oder Ihre Kommune wissen, ob es in Ihrem Wohnumfeld Stipendiengeber gibt, die auch nach Geburtsort, Wohnort oder Studienort Stipendien vergeben.

Einen Überblick zu bundesweiten Stipendienangeboten finden Sie unter:

  • www.auslandsstipendien.de
  • zeit.de/stipendienfuehrer
  • stiftungsindex.de

STIPENDIEN & STIFTUNGEN FÜR CAMPUSELTERN

  • Stiftung Christiane Nüsslein-Volhard
  • Förderung von Doktorandinnen mit Kind aus dem Fachbereich Naturwissenschaften einschließlich Medizin
  • Klaus Tschira Stiftung
  • Förderung Alleinerziehender Studierender der Naturwissenschaften, Mathematik oder Informatik für einen für das Studium notwendigen Auslandsaufenthalt
  • Hildegardis-Verein
  • Förderung von katholischen StudentInnen in der Familienphase

BEGABTENFÖRDERUNGSWERKE

Die elf vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke vergeben individuelle Stipendien an Studierenden und Promovierende u.a. auch für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland ihrer Stipendiaten. So gibt z.B. einen monatlichen Familienzuschlag und einen Zuschuss zu den Betreuungskosten. Weitere Informationen zu den Werken gibt es unter www.begabtenfoerderungswerke.de.

LEIHGABEN FÜR STUDIES

BILDUNGSKREDIT

Der staatliche Bildungskredit wird vom Bundesverwaltungsamt vergeben. Voraussetzung dafür ist die Förderfähigkeit nach dem BAföG. Man muss also zuerst einen BAföG-Antrag ausfüllen und kann in diesem bei Bedarf die Höhe des Bildungskredits reduzieren. Die maximale Höhe liegt bei 300 Euro über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bildungskredit.de

PRIVATWIRTSCHAFTLICHE KREDITE

Die übrigen überwiegend privatwirtschaftlich organisierten Kredite und Darlehen gibt es in vielfältiger Form. Zu unterscheiden ist zwischen bundesweiten, landesweiten undlokalen Angeboten. Bei einem Auslandsaufenthalt sind die bundesweiten Angebote von der Dresdner Bank, Deutsche Bildung und Career Concept hervorzuheben, da es bei diesen für Auslandsaufenthalte besondere Zuwendungen gibt. Aber auch Angebote von regionalen Kreditinstituten sollten Beachtung finden, da sie mitunter sehr flexibel sind.

5. Anlaufstellen zum Auslandsaufenthalt vor Ort

AKADEMISCHES AUSLANDSAMT/ INTERNATIONAL OFFICE

Die erste Anlaufstelle zum Auslandsaufenthalt während des Studiums ist das Akademische Auslandsamt bzw. das International Office an Ihrer Hochschule. Sie bieten eine erste Beratung, können Kooperationen mit ausländischen Hochschulen nennen, wissen um Förderprogramme und Stipendien und geben Hinweise zu Bewerbungskriterien und -fristen und können bei der Organisation des Auslandsaufenthalts mit Kind unterstützen.

GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE/ FAMILIENBÜROS

Bei Fragen oder Problemen zum Auslandsaufenthalt mit Kind ist weiterer Ansprechpartner das Gleichstellungsbüro bzw. die Frauenbeauftragte Ihrer Hochschule. Sie weiß um spezifische Förderungen von Familien an Ihrer Hochschule und arbeitet für Sie mit dem Akademischen Auslandsamt zusammen.

Eine weitere Möglichkeit der individuellen Unterstützung bietet Ihnen das Familienbüro Ihrer Hochschule bzw. die ähnlich bezeichnete Beratungs- und Anlaufstelle für Studierende und Hochschulmitarbeiter mit Familien. Sie werden derzeit an vielen Hochschulen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie eingerichtet und erweitert.

6. Länderspezifische Informationen zu Familienpolitik im Ausland

AUSTRALIEN

Die Betreuung in den Kindergärten in Australien ist sehr flexibel: Stunden können dazu gebucht werden und die Buchungen können auch von Woche zu Woche variieren. Die ErzieherInnen sind sehr gut ausgebildet, allerdings ist Kinderbetreuung in Australien vergleichsweise teuer.

CHINA

Seit 1979 ist die Geburtenplanung fester Bestandteil der chinesischen Politik. Heute, dreißig Jahre später, gehören die traditionelle Großfamilie sowie das Zusammenleben vieler Generationen unter einem Dach mehr und mehr der Vergangenheit an. An ihre Stelle tritt die dreiköpfige Familie oder sogar das „DINK“- Modell (double income no kids).

  • Deutsch-Chinesisches Kulturnetzwerk www.de-cn.net

DÄNEMARK

  • CIRIUS- Informationszentrum zum Studium in Dänemark: www.ciriusonline.dk

FINNLAND

Familie und Kinder besitzen in Finnland einen sehr hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Die Betreuungsstrukturen für Kinder sind sehr gut ausgebaut – jede Familie soll so die Möglichkeit haben, die für sie angemessene Betreuungsform in Anspruch nehmen zu können. Familienfreundlichkeit und Themen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ziehen sich in Finnland durch alle gesellschaftlichen Ebenen und sind deshalb auch während des Studiums nicht ungewöhnlich.

Bei der Vorbereitung ist die Wohnungssuche am wichtigsten, da das Angebot an Mietwohnungen momentan sehr eingeschränkt ist, vor allem, wenn man bei Miete und der Lage nicht besonders flexibel ist. Im Raum Mittelfinnland bietet die KOAS, die dortige housing organisation für Studierende, Wohnungen in verschiedenen Größen zur Vermietung an. Das Angebot reicht von möblierten Apartments für eine Person bis zu 2-oder 3-Raumwohnungen für Studenten mit Kindern, welche i.d.R. unmöbliert sind. “Unmöbliert” bedeutet jedoch in Finnland, dass Einbauschränke und eine Küche mit allen Elektrogeräten immer schon in der Wohnung vorhanden sind. Sollen Möbel “mitreisen” sollte die Ausstattung der Wohnung  am besten vorher nochmals erfragt werden. Die Mietpreise sind angesichts des kleinen finnischen Mietmarktes relativ günstig. Die Beantragung einer Wohnung bei KOAS kann bereits von Deutschland aus erfolgen.

Behördengänge (Registrierung bei der Ausländerpolizei und beim Einwohnermeldeamt) können ohne Zeitdruck nach Ankunft erledigt werden. Die Stipendien- und/ oder

Immatrikulationsbescheinigung und ein formloses Schreiben des Gastgebers, das den Grund und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts nennt, reichen hier normalerweise aus. finland.cimo.fi

FRANKREICH

Wenn sich Studenten für Kinder entscheiden, gewährt der Staat direkte Unterstützungsleistungen an die studentischen Eltern. Die Stipendien werden dann aufgestockt. Die Studenten erhalten außerdem zinslose Darlehen für die Gründung eines eigenen Haushalts und müssen diese im Fall der Geburt eines Kindes nur zum Teil zurückzahlen.

Ab dem dritten Lebensjahr kommt jedes Kind kostenlos in einer schulischen Ganztagseinrichtung (école maternelle) unter. Bei den Zweijährigen beträgt der Anteil mehr als ein Drittel. Die Vorschulen sind Teil des Schulsystems. Studierte Lehrkräfte bereiten die Kinder dort nach einem festen Lehrplan auf das Lernen in der Schule vor.

Eltern, die keinen Platz in der Vorschule für ihr Kind finden, können auswählen aus: Ganztagskrippen (crèches), die bis in die Abendstunden geöffnet haben, und Horte, die Kinder stundenweise aufnehmen (haltes-garderies). Besonders verbreitet sind staatlich zugelassene Tagesmütter (assistantes maternelles), die den Nachwuchs in der eigenen Wohnung oder bei den Familien betreuen. Dennoch ist es oft schwierig, einen Betreuungsplatz zu finden. Es sollte sich daher rechtzeitig bei der jeweiligen Kommunalverwaltung nach dem Angebot vor Ort erkundigen werden.

  • www.studieren-in-frankreich.de und www.caf.fr

INDIEN

  • newdelhi.daad.de/

ITALIEN

Italiener lieben Kinder und Italien ist somit eigentlich ein kinderliebes Land – müsste die italienische Regierung nicht so sparen. Das Land ist hochverschuldet, Einsparungen sind nötig und diese betreffen vor allem die Bereiche Bildung, Familie und Kultur. Lediglich rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden für Familienförderung ausgegeben – das ist weniger als die Hälfte des europäischen Durchschnitts.

Krippenplätze stehen nur für sieben Prozent der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Auszeit für Väter gibt es in Italien nicht und auch Tagesmütter sind dort so gut wie unbekannt. So sind die Familiennetzwerke in Italien sehr eng. Häufig kümmern sich die Großmütter täglich um ihre Enkel. Zum Vergleich: in Deutschland tun dies regelmäßig nur drei Prozent aller Großeltern.

  • www.Study-in-italy.it

IRLAND

  • http://www.educationireland.ie

JAPAN

  • Ministry of Foreign Affairs: Study in Japan

PORTUGAL

In Portugal herrscht ein sehr traditionelles Familienbild: Ein Kind während des Studiums zu bekommen ist die Ausnahme. Entsprechend hoch ist das Alter der erstgebärenden Frauen und die Ein-Kind-Familie ist sehr verbreitet. Entsprechend wachsen die Kinder sehr behütet auf. Portugal ist dennoch ein sehr kinderfreundliches Land.

ÖSTERREICH

  • Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) – Agentur für Internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation www.oead.ac.at

SCHWEDEN

Die öffentliche Betreuung von Kindern ist in Schweden ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Dabei wird großer Wert darauf gelegt, Angebote zur Verfügung zu stellen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und zugleich das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Erziehung stellen. Die Kommunen sind verpflichtet, für Kinder im Alter von eins bis zwölf Jahren einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Familientagespflegestelle bereitzustellen, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder studieren.

Im öffentlich finanzierte Betreuungsangebot stehen ganztags geöffnete Kindertagesstätten (daghem), halbtags geöffnete Kindergärten (deltigsgrupper), offene Kinder- und Elterntreffs (õppen fõrskola) und Horte (fritidshem) zur Verfügung. Darüber hinaus besteht, wie in Finnland, ein öffentlich subventioniertes System der Familientagespflege (familjedaghem). Die Eltern beteiligen sich an der Finanzierung mit Elternbeiträgen, die von Kommune zu Kommune variieren.

Schulkinder, deren Eltern berufstätig sind oder studieren, können vor und nach der Schule sowie in den Ferien das Freizeitheim (fritidshem) besuchen. Die meisten hier angemeldeten Kinder sind zwischen sechs und neun Jahre alt. Die Freizeitheime sind ganzjährig geöffnet, die täglichen Öffnungszeiten werden den Arbeitszeiten der Eltern angepasst. Die Kinder werden angemeldet, und die Eltern zahlen Gebühren, die sich in den meisten Kommunen nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Verweildauer des Kindes richten.

SCHWEIZ

Die Thema “Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf” ist in der Schweiz nicht selbstverständlich: die meisten Mütter arbeiten gar nicht (bis zum Schulalter oder sogar noch länger), es herrscht ein sehr “traditionelles” Familienbild. So besuchen Mütter eher privat organisierte “Spielgruppen” zur Schulvorbereitung ihrer Kindern, als dass sie eine institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Allerdings sind die Beiträge für die Kinderbetreuung im Vergleich sehr hoch. Es gibt aber auch Kinderbetreuungsplätze, die staatlich gefördert werden, die Förderung berechnet sich am Jahreseinkommen. Pauschal geht bei Familien mit 2 oder mehr Kindern mit einem doppelten Verdienst beider Partner, ein Einkommen nur für die Betreuungskosten drauf. So ist es nachvollziehbar, dass viele Mütter mit ihren Kindern bis zum Schuleintritt zu Hause bleiben.

SPANIEN

Unter den spanischen Studenten gibt es so gut wie keine Eltern, denn die sind  – bedingt durch das dortige Schulsystem – durchschnittlich sehr, sehr jung. In Spanien gibt es sehr viele Kindergärten (guarderias). Einen Platz zu bekommen ist sehr unkompliziert: Die Eltern können sich die Einrichtungen ansehen  und wenn Plätze frei sind, wird das Kind direkt aufgenommen. Einzig die Eltern müssen eine Versicherung für das Kind abschließen (ca. 20€/ Monat). Außerdem tragen die Kinder eine Art Kittel, um ihre Kleidung zu schützen.

TSCHECHIEN

Das Familienbild in Tschechien ist stark geprägt von der konventionellen Rollenverteilung: Die Männer gehen arbeiten und die Frauen bleiben mit den Kinder, so lange sie klein sind, zu Hause. Kinder bekommt man erst, wenn man eine Ausbildung abgeschlossen hat, Geld verdient und möglichst verheiratet ist. Lediglich in der Hauptstadt Prag sind die Menschen offener eingestellt.

Das Kinderbetreuungssystem ist in Tschechien (außerhalb von Prag) nicht gut ausgebaut: es gibt zu wenig Eirichtungen und politisch werden Mütter, die mit ihren Kindern zu Hause bleiben, eher gefördert. Eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren außerhalb der Familie ist sehr untypisch. Nur das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt ist Pflicht, weshalb nicht wenige Mütter fünf Jahre mit ihrem Kind zu Hause sind. Für die wenigen staatlichen Kitas werden keine Gebühren erhoben, weshalb sie auch stark überlaufen sind. Seit ein paar Jahren ist Kindergartenpädagogik in Tschechien ein Studienfach.

USA

Für US-amerikanische Mütter gibt es weder einen per Gesetz festgelegten bezahlten Mutterschutz noch ein staatliches Kinder- oder Erziehungsgeld. Größere Arbeitgeber sind per Family and Medical Leave Act seit 1993 lediglich zur Gewährung eines 12- wöchigen unbezahlten Mutterschutzes angehalten.

Deshalb verwundert es nicht, dass das Angebot an Kinderbetreuung in den USA sehr breit und zum überwiegenden Teil privatwirtschaftlich organisiert ist. Kindertagesstätten nehmen bereits Kinder ab 6 Wochen Lebensalter auf. Private Einrichtungen bieten ein breit gefächertes Programm von Bio-Kost bis Baby-Yoga und kosten mitunter 1500 Dollar im Monat. Kommunale Day Care Center und kirchliche Kindertagesstätten liegen bei rund 400 Dollar im Monat und haben oft Wartelisten. Familien mit geringem Einkommen können Ermäßigungen beantragen. “Nanny-Sharing”, also die Tagesmutter zum Gruppentarif, oder eine Betreuung der Kinder durch die Großeltern ist in den USA deshalb keine Seltenheit.

Trotzdem: die Geburtenrate US-amerikanischer Frauen liegt laut Erhebungen der UNO mit 2,07 weit über der deutscher Frauen (1,36) – doch wie kommt das? Finanziell bedeuten Kinder in den USA oft große finanzielle Opfer und trotzdem werden dort mehr Kinder als in anderen westlichen Industriestaaten geboren. Demografen zufolge sind Amerikaner einfach unerschrockener in ihrer Lebensplanung – sie vertrauen auf die Machbarkeit der Dinge und wägen nicht ab, wann ein Kind in die Lebensplanung passen könnte.

Diese Denkweise resultiert aus großen kulturellen Unterschieden, welche sich etwa hinsichtlich der Bewertung von Sicherheit und Risiko als auch der Wertigkeit von Kindern und Familie allgemein zwischen Deutschland und den USA ergeben. Während in Deutschland, dem Soziologen Günter Burkart folgend, eher eine “Kultur des Zweifels” vorherrscht, sorgen sich die Amerikaner nicht so sehr über die Herausforderungen und Belastungen des Elternseins. Und während in Europa die Kosten für Kinder eher als Wohlstandsverlust gesehen werden, bedeuten Kinder in den USA eine Investition in die Gesellschaft, in die eigene Familie und auch in das eigene Sozialprestige. Kinder dienen – vor allem ab der Mitte der Gesellschaft aufwärts – der sozialen Positionierung. Viele Frauen in Führungspositionen sind auch Mütter und ein Präsident ohne Kinder? – in den USA fast undenkbar.

In den USA ist es völlig normal, dass Frauen mit Kindern auch einer Berufstätigkeit nachgehen. Das “Rabenmuttersyndrom” ist hier unbekannt. 60 Prozent aller Mütter mit Kindern unter 3 Jahren und 72 Prozent der Mütter mit Kindern unter 18 Jahren sind berufstätig. Begründet liegt dies einerseits in der wirtschaftlichen Notwendigkeit – viele Frauen arbeiten jedoch auch weil sie es einfach möchten.

Juristisches

Niemand kann sein Leben meistern, ohne einige grundlegende juristische Details zu beachten. Das gilt umso mehr, wenn Sie mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern im Ausland studieren wollen. Es führen zwar auch in dieser Angelegenheit verschiedene Wege nach Rom. Dennoch gibt es einige Vorgehensweisen, die sich besonders empfehlen. Dazu zählt, dass Sie Ihren Studenten-Status für die Zeit der Reise behalten sollten. So genießen Sie die meisten Vorteile, etwa vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr oder einen besonders niedrigen Satz bei der Auslandskrankenversicherung, der Unfallversicherung und der Haftpflichtversicherung. Natürlich bleiben Sie so auch in Deutschland weiterhin günstig gesetzlich krankenversichert.

Voraussetzung dafür, den Studentenstatus beizubehalten, ist, dass Sie auch für die Dauer des Auslandsaufenthaltes an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben bleiben. Vergessen Sie nicht, den entsprechend fälligen Semesterbeitrag zurückzulegen. Falls Ihr Auslandsaufenthalt länger als nur ein Semester dauert, melden Sie sich zwischenzeitlich zum jeweils neuen Semesterbeginn an Ihrer Heimatuniversität zurück.
Außerdem wird dringend empfohlen, den Hauptwohnsitz in Deutschland beizubehalten. So stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin Ihr Elterngeld, Kindergeld und andere staatliche Leistungen erhalten können, während Sie sich im Ausland aufhalten. Trotzdem sollten Sie die Behörden über den geplanten Auslandsaufenthalt informieren. Umreißen Sie grob Ihr Vorhaben, geben Sie den Zeitraum des geplanten Auslandsaufenthalts bei den relevanten Behörden an und erklären Sie, dass der geplante Aufenthalt im Ausland „ausbildungsbezogen“ und „vorübergehend“ ist.

SPRACHKENNTNISSE UND PAPIERE

Idealerweise suchen Sie sich für Ihren Auslandsaufenthalt ein Land aus, dessen Sprache Sie bereits sprechen oder zumindest in den Grundzügen schon einmal erlernt haben. Falls Sie aber in ein Land reisen möchten, dessen Sprache Sie noch nicht beherrschen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen die Sprache zumindest gefällt und das Land Sie tatsächlich interessiert. Treffen Sie Ihre Entscheidung also nicht nur nach Prestige, sondern auch und vor allem aufgrund Ihrer Vorlieben. Dann wird es Ihnen nämlich umso leichter fallen, die entsprechende Sprache zu erlernen. Informieren Sie sich darüber, welchen Sprachtest Sie eventuell im Vorfeld der Reise ablegen müssen.

International anerkannt werden unter anderem Sprachzeugnisse zu folgenden Tests:

  • TOEFL (Amerikanisches Englisch) Der wohl bekannteste Test im Hochschul-Umfeld. Er ist vor allem bei Aufenthalten in den USA relevant.
  • IELTS (Britisches Englisch) Vor allem für ein Studium in Großbritannien und Australien anerkannt, er wird inzwischen aber auch von sehr vielen Hochschulen in den USA akzeptiert.
  • DELF/DALF (Französisch) Um für ein Studium an einer französischen Hochschule zugelassen zu werden, ist das Bestehen beider Stufen des DALF notwendig.
  • DELE (Spanisch) Dieses Diplom ist für ein Studium in Spanien notwendig. Es wird in drei Schwierigkeitsgrade unterteilt.
  • HSK (Chinesisch) Test für Studierende, die ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen müssen, um zu einem Fachstudium in China zugelassen zu werden.
  • DSH (Deutsch) Sprachliche Zulassungsprüfung zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber für ein Hochschulstudium in Deutschland.
  • CELPE-Bras (Portugiesisch) Das einzige in Brasilien offiziell anerkannte Sprachzertifikat des brasilianischen Bildungsministeriums für die portugiesische Sprache.
  • CNaVT (Niederländisch) Wird in verschiedenen Profilen angeboten. Für ein Hochschulstudium wird ein Profil Sprachfertigkeit im Hochschulbereich angeboten.
  • EJU (Japanisch) Wer als Nicht-JabanerIn an einer japanischen Hochschule studieren will, kommt um diesen Test nicht herum. Es gibt einige Varianten des Tests abhängig vom gewünschten Studienfach bzw. der Hochschule.

Sie werden die Geburtsurkunde des Kindes benötigen, um ins Gastland einzureisen. Auch Ihre eigene Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde wird nötig sein. In vielen Fällen wird nach dem bisherigen Kinderausweis oder –reisepass gefragt. Außerdem benötigen Sie für die Einreise in das Gastland natürlich Ihren eigenen Personalausweis. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, falls Sie ohne den zweiten Elternteil mit dem Kind in ein anderes Land reisen, sollten Sie sowohl dessen Personalausweis in Kopie als auch eine Einverständniserklärung mit sich führen.

CHECHKLISTE ZUM AUSLANDSSTUDIUM MIT KIND

Die Organisation zum Auslandsstudium mit Kind ist individuell wie vielfältig. Aber mit einem realistischen Ziel, einer guten Planung und einer Portion Abenteuerlust steht dem nichts im Weg.

Was wann ansteht, ist deshalb im Folgenden als Checkliste zusammengestellt, dabei sind alle Zeitangaben und Hinweise nur Empfehlungen. Je nach Angebot der eigenen Hochschule, der Gasthochschule und natürlich der eigenen Familiensituation können Vorbereitungszeit und Organisationsaufwand von unseren Angaben abweichen.

1 1/2 JAHRE VORHER – WOHIN SOLL ES GEHEN?

  • Auswahl des Gastlandes und der Gasthochschule
  • zur Orientierung helfen Erfahrungsberichte mobilitätserfahrener CampusEltern
  • 1. Ansprechpartner: Auslandsamt/ International Office ggf. die Studienberatung
  • Mobilitätsprogramm der Heimathochschule – möglichst passend für das eigene Studienfach
  • Weitere Anlaufstelle: Gleichstellungs- bzw. Familienbüro
  • Für viele Hochschulen im Ausland sind Sprachkenntnisse Bewerbungsvoraussetzung. Also vorbereiten und ggf. zum Sprachkurs anmelden!
  • Wenn Sie ältere Kinder haben, suchen Sie nach einem kindgerechten Sprachkurs in Ihrer Nähe.

15 MONATE VORHER – CHECK UP!

  • Jetzt klären, welche Studienleistungen im Ausland erbracht werden müssen, damit sie auch an Ihrer Hochschule angerechnet werden.
  • Kosten für Auslandsaufenthalt kalkulieren
  • Finanzierungsquellen des Auslandsaufenthalts recherchieren z.B. Auslands-BAföG
  • Und dann: Bewerben!!

1 JAHR VORHER – FINANZIERUNG REGELN

  • Stipendium sichern
  • Impfcheck für die ganze Familie
  • Verträge kündigen und so Fixkosten in der Heimat reduzieren

NEUN MONATE VORHER

  • Einreise- und Visabestimmungen recherchieren und ggf. beantragen
  • Unterlagen für Auslands-BaföG zusammentragen und beantragen

Tipp: Eine gute Organisation mildert das Reisefieber vorm Einschlafen.

EIN HALBES JAHR VORHER

  • ggf. Urlaubssemester beantragen
  • Kitaplatz kündigen, Schule informieren
  • Auslandsaufenthalt mit Kind bei Behörden (z.B. Familienkasse) anzeigen
  • Wohnungsnachfolge klären
  • kindgerechte Reiseverbindungen suchen
  • International Office der Gasthochschule – am besten telefonisch – kontaktieren und Auslandsstudium mit Kind ankündigen

DREI MONATE VORHER

  • Reisedokumente beantragen oder verlängern
  • Auslands-Versicherungsschutz für die ganze Familie abschließen
  • Wenn Budget und Entfernung zulassen: Kurztrip zum Reiseziel, um zu sehen, was einen erwartet ggf. auch Wohnungen und Kindergärten besichtigen

ZWEI MONATE VORHER

  • spätestens jetzt Flug buchen
  • Unterkunft über International Office der Gasthochschule oder im Internet suchen, Besichtigungstermine vereinbaren
  • ggf. familienfreundliche Herberge für die ersten Tage im Ausland buchen
  • Vorsorgliche Arztbesuche und Reiseapotheke für die ganze Familie zusammenstellen

SECHS WOCHEN VORHER – REISEFIEBER

  • Post zu Eltern oder Freunden umleiten lassen
  • gemeinsames Kofferpacken
  • Abschiedsfete im Kindergarten und zu Hause mit Familie und Freunden 🙂

EIN MONAT VORHER – JETZT GEHT´S LOS!

  • Wohnungsübergabe
  • Ab- und Anreise

DIE ERSTEN WOCHEN: ANKOMMEN

  • Orientieren und Eingewöhnung
  • Kontakt zum International Office der Gasthochschule aufnehmen
  • Wohnungssuche und KitaPlatz-Suche
  • an Einführungsveranstaltungen für Austauschstudierende teilnehmen

VIEL SPASS BEIM AUSLANDSSTUDIUM MIT KIND!